Übergang von der Grund- zur Weiterführenden Schule

Ü7-Verfahren

Der Wechsel eines Kindes von der Grundschule (am Ende der Jahrgangsstufe 6) in eine weiterführende Schule ist ein bedeutendes Ereignis, da die richtige Wahl einer weiterführenden Schule für die individuelle Entwicklung eines jeden einzelnen Kindes wichtig ist. Dieser Entscheidungsprozess ist häufig mit einer Vielzahl von Fragen verbunden, um abschließend eine Schule zu finden, in der sich das Kind wohl fühlt und zugleich entsprechend seiner Individualität gefördert und gefordert wird. Für die Aufnahme in eine weiterführende allgemein bildende Schule sind neben dem Wunsch der Eltern die Feststellung der Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen maßgebend, dazu gehören das Grundschulgutachten und das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6. Der Übergang in die 7. Klasse wird als Ü7-Verfahren bezeichnet.

Erstberatung in der Grundschule

Jede Grundschule führt im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 6 eine Elternversammlung durch, die der Information zu allen wichtigen Aspekten des Übergangsverfahrens dient, darunter über die verschiedenen Bildungsgänge und die zu wählenden Schulformen in der Sekundarstufe I. Die Klassenlehrkräfte der 6. Klassen bieten zudem individuelle Beratungsgespräche in der Grundschule an.

Informationen der weiterführenden Schulen

Die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen informieren über wichtige Verfahrensabläufe des Ü7-Verfahrens, schuleigene Besonderheiten, Belange des Schulalltags und die Besonderheiten der jeweiligen Schulform. Häufig werden regional „Tage der offen Tür“ angeboten, die ohne vorherige Anmeldung gemeinsam mit den Kindern besucht werden können. Umfangreiche Hinweise zu den einzelnen Schulen findet man auch in deren Internetpräsentation. In den Schulporträts sind zudem die Kurzberichte der Schulvisitation abgebildet.

Einstein-Gymnasium Angermünde

Ehm Welk – Oberschule Angermünde:

Informationen für Eltern zum Übergangsverfahren in die Jahrgangsstufe 7