Informationen für Neuanmeldungen im
Hort "Abenteuerland"

Liebe Eltern von zukünftigen Hortkindern,

Ihr Kind wird im August ein Schulkind sein. Wenn Sie im Einzugsgebiet der Gustav-Bruhn-Schule wohnen, können Sie Ihr Kind im Hort „Abenteuerland“ anmelden. 

Um Ihrem Kind einen Hortplatz gewährleisten zu können, ist es wichtig, bis spätestens Ende März  einen Aufnahmeantrag im Hort zu stellen. Diesen Antrag finden Sie auf unserer Webseite www.gustav-bruhn-grundschule.de/hort/dokumente oder auf der Internetseite der Stadt Angermünde. Ebenso können Sie dort wichtige Informationen über unseren Hortalltag erfahren. Sollten Sie dennoch Fragen haben, erreichen Sie uns unter den o. g. Telefonnummern. Gern helfen wir Ihnen weiter!

Betreuungsverträge mit 10 oder 20 Stunden pro Woche sind möglich. Falls Sie mehr als 20 Stunden pro Woche benötigen, müssen sie bitte bei Ihrem Landkreis einen Antrag zur Feststellung des Rechtsanspruches stellen (das Formular finden Sie auf der Internetseite des jeweiligen Landkreises).

Was benötigt der Träger der Einrichtung bis Mitte Juni

1.    Kündigungsbestätigung (Anlage 1 des Antrages) von der zuletzt besuchten Kita (entfällt, wenn ihr Kind eine Einrichtung in Trägerschaft der Stadt Angermünde besucht)
2.    Einkommensnachweise beider Personensorgeberechtigten
3.    Bei alleinigem Sorgerecht ein Negativattest vom zuständigen Jugendamt
4.    Nachweis zum Masernschutz Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir mit Ihnen nur einen Hortvertrag abschließen können, wenn Ihr Kind gegen Masern geimpft ist.


Diese Unterlagen reichen Sie bitte direkt bei Frau Kirsten, Stadtverwaltung Angermünde, Markt 24, ein (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Sollten Sie Fragen zu diesen Unterlagen haben, können Sie auch gerne Frau Kirsten anrufen (Tel. 03331 260065). Erst wenn alle Nachweise vollständig vorliegen, kann der Betreuungsvertrag erstellt werden. Erst nach Abschluss dieses Vertrages kann Ihr Kind den Hort besuchen.

 
Zum Einkommen zählen:

gesamtes Jahreseinkommen 2022 z.B. Lohnsteuerbescheinigungen, Alg-Bescheid, Alg-II-Bescheid, Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Krankengeld, Rentennachweis, Unterhaltszahlungen, BAB u.a.
 

Selbständige reichen bitte den aktuellsten Einkommensteuerbescheid ein. 


 

Mit freundlichen Grüßen        

D. Herrmann
Hortleiterin